AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, dass der Kunde einen Beratungsvertrag mit der Consulta AG Wirtschafts- und Unternehmensberatung abschliesst.

I- Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle vertraglichen Beziehungen der Consulta AG Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Villa Weber, Dorfstrasse 21, CH-8630 Rüti (nachfolgend «Consulta») mit Kunden im Geschäftsbereich «Nachfolgeplanung», für die «Registrierung» sowie weitere Geschäftsbereiche, bei welchen auf diese AGB verwiesen wird.

Als Kunde wird jede juristische oder natürliche Person mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz bezeichnet, welche mit Consulta geschäftliche Beziehungen pflegt. Die AGB sowie die Datenschutzerklärung können von Zeit zu Zeit Anpassungen erfahren. Consulta bittet, die aktuellen Bestimmungen bei jeder Bestellung aufmerksam durchzulesen.

Durch Übermittlung der Bestellung bzw. mit Abschluss eines Vertrags gelten diese AGB als ausdrücklich vom Kunden akzeptiert. Consulta darf davon ausgehen, dass der Kunde bei einer Bestellung die AGB gelesen und akzeptiert hat.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Consulta.

Das Angebot von Consulta in Bezug auf «Nachfolgeplanung», mit Ausnahme der individuellen Lösung, sowie für die «Registrierung» richtet sich nur an Kunden mit Sitz bzw. Wohnsitz in der Schweiz. Bestellungen und Vertragsabschlüsse mit Kunden aus dem Ausland können im Moment nicht angenommen und ausgeführt werden. Sind Sie ein Kunde aus dem Ausland, so nehmen Sie bitte per E-Mail mit uns Kontakt auf: nachfolge@consulta.swiss.

II- Angebot und Vertragsschluss

Das Angebot in Bezug auf «Nachfolgeplanung» entspricht den auf der Website ersichtlichen Paketen. Das Nachfolgepaket richtet sich an KMU mit bis zu 20 Mitarbeitenden. Der Kunde wählt auf der Website eines der folgenden Pakete aus.

  • Standard Nachfolgepaket:
  • Consulta erhält während der Dauer des Vertrags die Exklusivität für die Nachfolgeregelung.

    • Unternehmensbewertung
    • Wir ermitteln den Wert Ihres Unternehmens mittels der Ertragswertmethode zuzüglich des nicht-betrieblichen Substanzwerts, der aus steuerlichen Gründen separat ausgewiesen wird.

    • Firmenprofil
    • Wir erstellen ein detailliertes Firmenprofil, welches den Kaufinteressenten vorgelegt werden kann.

    • Strategische Standortbestimmung
    • Für die Erstellung der Unternehmensbewertung und des Firmenprofils führen wir strategische Analysen mit Ihnen durch.

    • Rechts- und Steuerberatung
    • Unsere Experten unterstützen Sie bei sämtlichen rechtlichen sowie steuerlichen Fragestellungen zum Thema Nachfolge im Umfang dieser AGB.

    • Microsoft SharePoint®* und Nachfolge-Navigator®
    • Sie und andere berechtigte Personen greifen auf zentrale Dokumente zu und arbeiten auch online mit uns zusammen.

      *Microsoft SharePoint® basiert auf einer Web-Anwendung von Microsoft. Die Datenschutzbestimmungen von Microsoft können unter folgendem Link eingesehen werden: https://privacy.microsoft.com/de-DE/privacystatement.

    Falls es sich im Laufe des Prozesses ergibt, dass die ausgewählte Nachfolgevariante unrealistisch oder unmöglich wird, bleibt der Vertrag bestehen. Consulta wird dann eine alternative Nachfolgevariante mit Ihnen umsetzen.

  • FBO Spezialpaket:
  • Consulta erhält während der Dauer des Vertrags die Exklusivität für die Nachfolgeregelung.

    • Unternehmensbewertung
    • Wir ermitteln den Wert Ihres Unternehmens mittels der Ertragswertmethode zuzüglich des nicht-betrieblichen Substanzwerts, der aus steuerlichen Gründen separat ausgewiesen wird.

    • Firmenprofil
    • Wir erstellen ein kurzes Firmenprofil, welches den Kaufinteressenten vorgelegt werden kann.

    • Strategische Familienschulung
    • Wir zeigen Ihnen unter Berücksichtigung der Ausgangslage der verschiedenen Familienmitglieder Ihre nächsten Schritte auf.

    • Rechts- und Steuerberatung
    • Unsere Experten unterstützen Sie bei sämtlichen rechtlichen sowie steuerlichen Fragestellungen zum Thema Nachfolge im Umfang dieser AGB.

    • Microsoft SharePoint®* und Nachfolge-Navigator®
    • Sie und andere berechtigte Personen greifen auf zentrale Dokumente zu und arbeiten auch online mit uns zusammen.

    • Moderation und Kommunikation
    • Wir führen mit allen Beteiligten strukturierte Gespräche durch und unterstützen Sie bei der internen und externen Kommunikation.

    • Finanzierung
    • Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung und bei den Verhandlungen mit der Bank.

    Falls es sich im Laufe des Prozesses ergibt, dass die ausgewählte Nachfolgevariante unrealistisch oder unmöglich wird, bleibt der Vertrag bestehen. Consulta wird dann eine alternative Nachfolgevariante mit Ihnen umsetzen.

  • MBO Spezialpaket:
  • Consulta erhält während der Dauer des Vertrags die Exklusivität für die Nachfolgeregelung.

    • Unternehmensbewertung
    • Wir ermitteln den Wert Ihres Unternehmens mittels der Ertragswertmethode zuzüglich des nicht-betrieblichen Substanzwerts, welcher aus steuerlichen Gründen separat ausgewiesen wird.

    • Firmenprofil
    • Wir erstellen ein detailliertes Firmenprofil, welches den Kaufinteressenten vorgelegt werden kann.

    • Strategische Standortbestimmung
    • Für die Erstellung der Unternehmensbewertung und des Firmenprofils führen wir strategische Analysen mit Ihnen durch.

    • Rechts- und Steuerberatung
    • Unsere Experten unterstützen Sie bei sämtlichen rechtlichen sowie steuerlichen Fragestellungen zum Thema Nachfolge im Umfang dieser AGB.

    • Microsoft SharePoint®* und Nachfolge-Navigator®
    • Sie und andere berechtigte Personen greifen auf zentrale Dokumente zu und arbeiten auch online mit uns zusammen.

    • Moderation und Kommunikation
    • Wir führen mit allen Beteiligten strukturierte Gespräche durch und unterstützen Sie bei der internen und externen Kommunikation.

    • Finanzierung
    • Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung und bei den Verhandlungen mit der Bank.

    Falls es sich im Laufe des Prozesses ergibt, dass die ausgewählte Nachfolgevariante unrealistisch oder unmöglich wird, bleibt der Vertrag bestehen. Consulta wird dann eine alternative Nachfolgevariante mit Ihnen umsetzen.

  • M&A Spezialpaket:
  • Consulta erhält während der Dauer des Vertrags die Exklusivität für die Nachfolgeregelung.

    • Unternehmensbewertung
    • Wir ermitteln den Wert Ihres Unternehmens mittels der Ertragswertmethode zuzüglich des nicht-betrieblichen Substanzwerts, welcher aus steuerlichen Gründen separat ausgewiesen wird.

    • Firmenprofil
    • Wir erstellen ein detailliertes Firmenprofil, welches den Kaufinteressenten vorgelegt werden kann.

    • Strategische Standortbestimmung
    • Für die Erstellung der Unternehmensbewertung und des Firmenprofils führen wir strategische Analysen mit Ihnen durch.

    • Rechts- und Steuerberatung
    • Unsere Experten unterstützen Sie bei sämtlichen rechtlichen sowie steuerlichen Fragestellungen zum Thema Nachfolge im Umfang dieser AGB.

    • Microsoft SharePoint®* und Nachfolge-Navigator®
    • Sie und andere berechtigte Personen greifen auf zentrale Dokumente zu und arbeiten auch online mit uns zusammen.

    • Käuferauswahl
    • Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir eine Longlist mit potenziellen Käufern und kontaktieren diese anonym.

    • Verkaufsverhandlungen
    • Wir gestalten mit Ihnen die zielführende Verhandlungsstrategie und führen die Verkaufsverhandlungen mit den Kaufinteressenten.

    Falls es sich im Laufe des Prozesses ergibt, dass die ausgewählte Nachfolgevariante unrealistisch oder unmöglich wird, bleibt der Vertrag bestehen. Consulta wird dann eine alternative Nachfolgevariante mit Ihnen umsetzen.

  • Individuelle Lösung:
  • Consulta erhält während der Dauer des Vertrags die Exklusivität für die Nachfolgeregelung.

    • Bei individuellen Lösungen werden die Vertragsbedingungen in Anlehnung an diese AGB angeboten und ein Vertrag unterzeichnet. Es gelten die angepassten Bedingungen des Vertrags (z.B.: Laufzeit, Stundensätze, Provision).

    Die Pakete enthalten eine konkrete Anzahl von Arbeitsstunden. Die folgenden Arbeitsstunden sind in den Paketen inbegriffen:

    • Für Steuerberatung sind maximal 8 Stunden Arbeitsleistung in den Standard- und Spezialpaketen (FBO, MBO, M&A) enthalten. Alle Stunden, welche darüber hinausgehen, werden nach Aufwand verrechnet.
    • Für Rechtsberatung/Rechtsdienstleistungen sind maximal 16 Stunden Arbeitsleistungen in den Standard- und Spezialpaketen (FBO, MBO, M&A) enthalten. Alle Stunden, welche darüber hinausgehen, werden nach Aufwand verrechnet.

III- Kein Angebot

Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website von Consulta stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

Nachfolgeplanung: Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn ein Paket ausgewählt ist, das Angebotsformular ausgefüllt und versandt ist und Consulta die Annahme der Dienstleistungserbringung auf geeignete Weise bestätigt hat. Es besteht für Consulta keine Verpflichtung, Bestellungen bzw. Anfragen von Kunden anzunehmen oder darauf zu antworten.

Registrierung: Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn das Registrierungsformular ausgefüllt und gesendet ist, die E-Mail-Adresse des Kunden mittels eines E-Mail-Links bestätigt ist und Consulta die Annahme der Dienstleistungserbringung auf geeignete Weise bestätigt. Es besteht für Consulta keine Verpflichtung, Bestellungen bzw. Anfragen von Kunden anzunehmen oder darauf zu antworten.

IV- Preise

a. «Nachfolgeplanung»

  • Standardpaket
    • Einmalige Zahlung: CHF 8’900 + eine Provision in Höhe von 8% des Verkaufspreises ausschliesslich im Erfolgsfall (wie in den AGB definiert)
    • Quartalzahlungen: CHF 10’000 in 8 Raten zahlbar (je 1‘250 CHF) + eine Provision in Höhe von 8% des Verkaufspreises ausschliesslich im Erfolgsfall (wie in den AGB definiert)
  • Spezialpaket
    • Einmalige Zahlung: CHF 10’800 + eine Provision in Höhe von 7% des Verkaufspreises ausschliesslich im Erfolgsfall (wie in den AGB definiert)
    • Quartalzahlungen: CHF 12’000 in 8 Raten zahlbar (je 1‘500 CHF) + eine Provision in Höhe von 7% des Verkaufspreises ausschliesslich im Erfolgsfall (wie in den AGB definiert)
  • Individuelle Lösung
    • Es gelten die angepassten Bedingungen des Vertrags (z.B.: Laufzeit, Stundensätze, Provision).

Soweit weitere Arbeitsstunden von Spezialisten notwendig sind, werden diese zu den generellen Stundensätzen von Consulta verrechnet:

Aktuell gelten die folgenden generellen Stundensätze von Consulta:

  • CHF 325 Rechtsanwalt und Steuerexperte
  • CHF 275 Partner
  • CHF 225 Business Consultant

Im Falle einer Schenkung (welche ebenfalls einen Erfolgsfall darstellt) und in anderen verkaufsähnlichen Geschäften, bei welchen kein Verkaufspreis bestimmbar ist, berechnet sich die Provision auf der Grundlage der von Consulta erstellten Unternehmensbewertung.

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Verlängerung des Vertrags über die 24 Monate hinaus hat keine zusätzlichen Kosten zur Folge.

Consulta behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website www.nachfolge-navigator.ch.

Der Kunde kann sich auf der Website von Consulta für den Nachfolge-Navigator registrieren. Falls sich ein Kunde bereits registriert hat, wird die Registrierungsgebühr vom Paketpreis abgezogen. Zudem bleibt er bis zum Ende des Mandats registriert. Bei der Registrierung fallen keine weiteren Kosten an.

Falls der Kunde von AXA vermittelt wurde, erhält er einen Rabatt ausschliesslich für das Standard- und Spezialpaket. Dafür muss er die E-Mail-Adresse seines AXA Beraters im Promocode-Feld eingeben.

b. «Registrierung»

Der Preis der Registrierung beträgt CHF 300 pro Jahr. Die ersten 2 Wochen sind kostenlos. Während dieser Zeit (eintreffend) kann der Kunde vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Beim Rücktritt werden keine Kosten erhoben. Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt.).

Consulta behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website www.nachfolge-navigator.ch. Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Im Falle der Verlängerung kann Consulta für das nächste Jahr die neuen Preise anwenden.

V- Entschädigung der Arbeiten – Verkaufsprovision im Erfolgsfall im Rahmen der Nachfolgeplanung

Die Entschädigung erfolgt gemäss den Vertragsbestimmungen und besteht aus einer einmaligen Zahlung («einmalige Zahlung») respektive einer quartalsweise geschuldeten Vergütung («Quartalzahlungen») und einer allfälligen Verkaufsprovision gemäss der Darstellung des Pakets, für welches sich der Kunde entscheidet und welches von Consulta bestätigt wird.

Erfolgsfall:

Die nachfolgenden Situationen, die beschreiben, wann die Verkaufsprovision geschuldet ist, stellen je für sich einen Erfolgsfall («Erfolgsfall») dar (siehe Gebühren).

Consulta erhält vom Kunden eine Verkaufsprovision, wenn im Rahmen dieses Vertrags ein Kaufvertrag zustande kommt. Einem Kaufvertrag gleichgestellt ist der Abschluss eines Kaufrechtsvertrags oder eines Kauf-Vorvertrags, der Verkauf der Vermögenswerte des Vertragsobjekts (zu verkaufendes Unternehmen) oder jedes anderen Rechtsgeschäfts, mit welchem der Auftraggeber den Wert des Verkaufsobjekts ganz oder teilweise umsetzt. Das Gleiche gilt, wenn ein solches Geschäft innert (i) 3 Monaten nach Ablauf des Vertrags getätigt wird, sofern das Geschäft bzw. der Verkauf (oder ein einem Kaufvertrag gleichgestelltes Rechtsgeschäft) nach Ende der Vertragsdauer abgeschlossen wird und/oder (ii) 2 Jahren nach Vertragsabschluss abgeschlossen wird, dieser Vertrag aber früher beendet wurde und/oder (iii) innert 5 Jahren nach Ablauf des Vertrags abgeschlossen wird und der Abschluss durch die Tätigkeit von Consulta im Rahmen des Mandats ermöglicht und/oder unterstützt wurde.

Anspruch auf die Verkaufsprovision besteht auch dann, wenn Consulta einen abschlusswilligen Kaufinteressenten beibringt, der Auftraggeber aber aus irgendeinem Grund nicht an diesen verkaufen will oder wenn ein Kaufinteressent das von Consulta erhaltene Angebot an einen Dritten weiterleitet und dieser einen Kaufvertrag oder ein einem Kaufvertrag gleichgestelltes Rechtsgeschäft abschliesst.

Aufgrund der vereinbarten Exklusivität (sofern für das entsprechende Paket anwendbar) ist die Verkaufsprovision auch im Falle eines Direktverkaufs durch den Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrags zwischen dem Kunden und Consulta an eine Drittperson (nicht durch den Beauftragten vermittelten Kaufinteressent) geschuldet. Das Gleiche gilt, wenn ein solches Geschäft innert 2 Jahren nach Zustandekommen des Vertrags zwischen Consulta und dem Kunden abgeschlossen wird, auch wenn der Vertrag aus irgendwelchen Gründen vorher beendet wurde oder wenn ein solches Geschäft innert 5 Jahren nach Ablauf des Vertrags abgeschlossen wird und der Abschluss durch die Tätigkeit von Consulta im Rahmen des Mandats ermöglicht und/oder unterstützt wurde.

VI- Zahlungsbedingung

a. «Nachfolgeplanung»

Es gibt zwei Zahlungsmöglichkeiten:

  • Quartalzahlungen
  • Einmalige Zahlung

Der Kunde wählt die Zahlungsmöglichkeit bei der Buchung des Pakets aus.

b. «Registrierung»

Die Rechnungsstellung erfolgt 4 Wochen nach Zustandekommen des Vertrages. Die Rechnung ist innert 4 Wochen zahlbar. Im Falle eines Verzuges ist Consulta berechtigt, eine Mahngebühr von CHF 20 zu verrechnen.

VII- Pflichten von Consulta

a. Dienstleistungserbringung

Consulta verpflichtet sich als Spezialistin zu einer sorgfältigen, getreuen und sachkundigen Vertragserfüllung. Consulta garantiert, dass alle erbrachten Leistungen den vertraglichen Bedingungen und Spezifikationen sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Consulta informiert den Kunden regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihm sofort schriftlich Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen oder gefährden. Dem Kunden steht jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über alle Teile des Auftrags zu. Ohne schriftliche Vollmacht ist Consulta zur Vertretung des Kunden nicht ermächtigt; sie darf den Kunden gegenüber Dritten nicht verpflichten.

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Consulta stellt keinen Werkvertrag dar.

b. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

c. Geld-Zurück-Garantie

Consulta verspricht dem Kunden im Rahmen der „Nachfolgeplanung“ einen Mehrwert durch Optimierungen bei einer erfolgreichen Nachfolgeregelung (siehe Ziffer IV) des Fünffachen der einmaligen Zahlung respektive der Summe der Quartalzahlungen. Falls dies nicht der Fall ist, wird die einmalige Zahlung respektive die Summe der Quartalzahlungen zurückerstattet. Die Berechnung des Mehrwerts wird anhand der realisierten Steuereinsparungen ermittelt und wird dem Kunden auf Verlangen dargelegt. Sollten vorgeschlagene Steueroptimierungen vom Kunden nicht umgesetzt werden, werden die potenziellen Steuereinsparungen für diese Berechnung herangezogen. Falls es keinen Erfolgsfall gibt, gehen die Unterlagen mit der einmaligen Zahlung respektive der vollständigen Bezahlung der Summe der Quartalzahlungen zu weiterer unentgeltlichen Nutzung an den Kunden über. Die Urheberrechte der erstellten Unterlagen bleiben bei Consulta.

d. Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt Consulta alle notwendigen Unterlagen für die Auftragsabwicklung zur Verfügung und tut alles Nötige dafür, dass Consulta ihren Auftrag erfüllen kann.

VIII- Einholung externer Personen

Dem Kunden werden auf Wunsch Login-ins übermittelt, mit welchen er sich in das Consulta-System (Extranet) einwählen kann. Die Login-ins werden für maximal vier verschiedene User bereitgestellt.

IX- Haftung

Die Haftung von Consulta und deren Hilfspersonen wird für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsobergrenze ist auf das Honorarvolumen von Consulta beschränkt.

X- Vertragsdauer, Berechtigungen und Kündigung bei Abonnementen

a. Nachfolgeplanung

a. Dauer

Durch das Preis-Modell mit einer Kaufprovision geht Consulta im Rahmen des Unternehmenskaufs in Vorleistung. Aus diesem Grund erhält Consulta während der Dauer des Vertrags Exklusivität für die Käufersuche. Ist während der Dauer des Vertrags kein Kaufvertrag oder kein einem Kaufvertrag gleichgestelltes Rechtsgeschäft zustande gekommen, verlängert sich der Vertrag stillschweigend für jeweils sechs Monate, sofern er nicht einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer bzw. der verlängerten Vertragsdauer durch eine Vertragspartei mit eingeschriebenem Brief wie folgt gekündigt wird:

Der Vertrag kann erstmals 24 Monate nach Annahme durch Consulta auf Ende des 24. Monats unter Einhaltung einer Frist von 10 Arbeitstagen gekündigt werden. Ist während der Dauer des Vertrages kein Kaufvertrag oder kein einem Kaufvertrag gleichgestelltes Rechtsgeschäft zustande gekommen, verlängert sich der Vertrag stillschweigend für jeweils sechs Monate, sofern er nicht 10 Arbeitstage vor Ablauf der Vertragsdauer bzw. der verlängerten Vertragsdauer durch eine Vertragspartei mit eingeschriebenem Brief gekündigt wird.

b. Rücktrittsrecht

Consulta kann einen Kunden jederzeit und ohne Begründung ablehnen. Eine Nichtbestätigung innert zehn Arbeitstage einer Anfrage/Buchung ist einer Ablehnung gleichzustellen.

Der Kunde kann innert drei Arbeitstagen nach Versand der Buchung vom Vertrag zurücktreten.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dessen Aufhebung bedürfen der Schriftform.

b. Registrierung

Die ersten 2 Wochen sind kostenlos. Während dieser Zeit (eintreffend) kann der Kunde vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Beim Rücktritt werden keine Kosten erhoben.

XI- Passwörter, Geheimhaltung

Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind und an denen aufgrund ihrer Natur nach Treu und Glauben ein Geheimhaltungsinteresse besteht. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsschluss und dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Der Kunde verpflichtet sich, auch die Passwörter geheim zu halten und bei einem Verdacht auf den Missbrauch von Passwörtern Consulta umgehend schriftlich zu informieren.

XII- Urheberrecht, Copyright

Sämtliche Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers, insbesondere Kopien, Entwürfe, Vorlagen, Skizzen, Layouts und Druckunterlagen, gehören der Consulta. Die von Consulta erstellten Vertrags- und weitere Transaktionsdokumente dürfen durch den Auftragnehmer jedoch auch in seiner unabhängigen und weisungsungebundenen anwaltlichen Tätigkeit verwendet werden.

Alle bei der Vertragserfüllung (Erbringung der Dienstleistungen) entstandenen Schutzrechte sind geistiges Eigentum der Consulta. Diese kann insbesondere sämtliche Arbeitsergebnisse uneingeschränkt nutzen, verändern und veräussern. Falls kein Erfolgsfall eintritt, darf der Kunde die Arbeitsergebnisse weiterhin im Rahmen seiner eigenen Nachfolgeregelung nutzen.

XIII- Datenschutz

a. Auswertung

Die Daten werden gemäss der Datenschutzerklärung gespeichert und verarbeitet (und ausgewertet).

b. Aufbewahrung

Die Daten werden ohne ausdrückliche Anordnung elektronisch für 50 Jahre aufbewahrt.

c. Teilen von Informationen

Die Information, dass ein Vertrag zwischen dem Kunden und Consulta entstanden ist (sei es bei der Registrierung oder bei dem Auftrag), wird an AXA weitergegeben sofern ein Promocode ausgefüllt wurde. Der Kunde stimmt der Weiterleitung der Daten explizit zu.

d. Weitere Unterlagen

Die Unterlagen wie auch auf Wunsch erstellte weitere Dokumente, wie z.B. Erbverträge, Vorsorgeaufträge, Testamente oder die Patientenverfügung werden gemäss der Datenschutzerklärung geregelt.

XIV- Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar.

Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt der Sitz von Consulta.

Schlussbestimmungen

Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Consulta nicht berechtigt, Rechte aus den vorliegenden AGB oder im Zusammenhang mit dem Angebot von Consulta an Dritte zu übertragen.

Consulta kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern. Sie informiert ihre Kunden in geeigneter Art und Weise über massgebliche Änderungen.